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Hinweis des Ordnungsamtes zum Wacken Open Air 2015

An dieser Stelle gibt es noch einige Hinweise vom örtlichen Ordnungsamt für eventuelle Standbetreiber und Gäste auf dem kommenden W:O:A 2015:
"Aufgrund der Vielzahl der bisher gestellten Anträge nach dem Gaststättengesetz anlässlich des Wacken Open Airs werden Anträge und Anzeigen zum Betreiben von Verkaufsständen (vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnisse) in der Gemeinde Wacken und Umgebung nur bis zum 22. Juli 2015 in der Amtsverwaltung Schenefeld angenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Anträge nicht mehr bearbeitet werden können, da neben der Genehmigungsbehörde auch andere Behörden involviert werden müssen.
Darüber hinaus erlauben wir uns den Hinweis, dass Fundsachen aus dem Zeitraum der Veranstaltung erst ab Montag, 03. August 2015, 12.00 Uhr in der Amtsverwaltung vorliegen. Während des Festivals mögen sich die Besucher bitte an den Infopoint des Veranstalters wenden."